DIE POSTLEITZAHL SCHÜTZT NICHT.

Ein Rechenzentrum in Frankfurt ist kein Beweis für digitale Souveränität.
Es belegt zunächst nur den Standort.

→ STANDORT IST NICHT KONTROLLE

Entscheidend ist, welchem Recht der Anbieter unterliegt. Wer auf Daten zugreifen kann. Wer die Schlüssel hält. Wer Software, Updates und Betrieb kontrolliert. Und ob ein Wechsel technisch möglich bleibt.

Ein europäischer Serverstandort kann deshalb mit außereuropäischer Kontrolle verbunden sein.

→ EUROPA BEGINNT, DAS ZU MESSEN

Der Vorschlag für den Cloud and AI Development Act führt vier Souveränitätsstufen ein. Stufe 1 verlangt Verarbeitung und Speicherung in der EU. Stufe 2 prüft zusätzlich die Unabhängigkeit von Drittstaaten und die Transparenz der Software Lieferkette. Höhere Stufen verlangen europäisches Eigentum, Kontrolle und Schutz vor Eingriffen aus Drittstaaten.

Damit wird sichtbar, was in vielen Debatten vermischt wird:
Datenstandort ist eine Voraussetzung. Souveränität ist ein Kontrollsystem.

→ DIE FRAGE MUSS VOR DER KRISE KOMMEN

Nicht jede Anwendung benötigt die höchste Souveränitätsstufe. Kritische Industrie, Verwaltung und Infrastruktur benötigen aber eine ehrliche Risikobewertung.

Wer kontrolliert Daten, Schlüssel, Software, Betrieb und Lieferkette?
Die richtige Antwort steht nicht in der Postleitzahl des Rechenzentrums.

Martin Bonner • Glow ACCESS
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